Gerichtsgutachten · Öffentlich bestellt und vereidigt

Gerichtsgutachten Kfz-Technik – vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Gutachten im Auftrag von Gerichten, Anwälten, Versicherern und Schiedsstellen: technische Sachverhalte rund ums Kraftfahrzeug, nachvollziehbar dokumentiert und vor Gericht belastbar. Seit 2005 öffentlich bestellt und vereidigt von der Handwerkskammer Karlsruhe.

Öffentlich bestellt und vereidigt · Handwerkskammer Karlsruhe·Kfz-Meister seit 1998·Zwei Büros: Bruchsal und Heidelberg

Wofür Gerichte und Anwälte uns beauftragen

Ein Gerichtsgutachten beantwortet die Beweisfragen des Gerichts – vollständig, neutral und so begründet, dass Richter und Anwälte es ohne Fachwissen nachvollziehen können.

Schadenhöhe und Reparaturweg

Streit um Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert nach einem Unfall.

Reparaturqualität

Wurde fachgerecht repariert? Prüfung ausgeführter Karosserie-, Lack- und Instandsetzungsarbeiten – auch mit Messtechnik.

Mängel beim Fahrzeugkauf

Sachmängel, Vorschäden, Tachostand, zugesicherte Eigenschaften – für Käufer, Verkäufer, Anwälte und Gerichte.

Fahrzeugwert

Bewertungen für Nachlass, Vermögensauseinandersetzung, Zwangsvollstreckung und Versicherungsstreit.

Stellungnahmen

Prüfung vorliegender Gutachten und Kostenvoranschläge, Gegengutachten, Beantwortung von Beweisfragen.

Schiedsgutachten

Wenn sich beide Seiten vorab auf einen Sachverständigen einigen – ohne Gerichtsverfahren.

Was „öffentlich bestellt und vereidigt“ bedeutet

Die Handwerkskammer Karlsruhe hat die besondere Sachkunde geprüft und förmlich bestätigt; der Sachverständige ist auf unparteiische und gewissenhafte Gutachten vereidigt. Gerichte, Versicherer und Anwälte erkennen das an.

Bernhard Velten ist Kfz-Techniker-Meister (1998) und seit 2005 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Technik. Aus der Werkstatt kennt er Karosserie-, Schweiß- und Instandsetzungsarbeiten aus eigener Hand – das hilft, wenn es um Reparaturqualität geht.

  • Neutral: für keine Partei, nur für den Sachverhalt
  • Nachvollziehbar: Befund, Messung, Foto, Schlussfolgerung
  • Termintreu: Fristen des Gerichts werden eingehalten
  • Vor Ort: Besichtigung in Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Umgebung
  • Mit Messtechnik: Karosserievermessung, Lackschichtdicke, Diagnosesysteme

Häufige Fragen zum Gerichtsgutachten

Wer darf Gerichtsgutachten erstellen?
Gerichte bestellen in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, weil deren besondere Sachkunde von der Handwerkskammer geprüft ist und sie auf unparteiische Gutachten vereidigt sind. Bernhard Velten ist seit 2005 von der Handwerkskammer Karlsruhe öffentlich bestellt und vereidigt.
Kann ich als Privatperson ein Gerichtsgutachten beauftragen?
Ein Gerichtsgutachten beauftragt das Gericht. Sie können aber ein Privatgutachten beauftragen, um Ihre Position im Verfahren zu belegen – oder eine Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten der Gegenseite.
Was ist ein Schiedsgutachten?
Beide Parteien einigen sich vorab auf einen Sachverständigen und erkennen sein Ergebnis an – meist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren, etwa bei Streit über Reparaturqualität oder Fahrzeugwert.
Was kostet ein Gerichtsgutachten?
Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und wird über das Gericht abgerechnet. Privat- und Schiedsgutachten kalkulieren wir vorab nach Aufwand.

Gutachten oder Stellungnahme anfragen

Aktenzeichen, Beweisfragen und Fahrzeug nennen – wir bestätigen Termin und Bearbeitungszeit.

Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Bernhard Velten
© Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Bernhard Velten · Am Mantel 5, 76646 Bruchsal · Tullastraße 1/4, 69126 Heidelberg · Sitz: Kapellenstraße 71, 76689 Karlsdorf-Neuthard