Leasingrückgabe: Schäden, Protokoll und Kosten – was Sie wirklich zahlen müssen
Was als Gebrauchsspur durchgeht, was der Leasinggeber berechnen darf, wie Sie die Rückgabe vorbereiten – und was Sie tun, wenn das Rückgabeprotokoll nicht dem Fahrzeugzustand entspricht. Vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
So läuft die Leasingrückgabe ab
Rückgabetermin
Meist beim Händler oder an einem Rückgabezentrum. Der Leasinggeber schickt einen Gutachter – oft von einer Prüforganisation –, der das Fahrzeug nach seinem Schadenkatalog bewertet.
Rückgabeprotokoll
Jede Position wird erfasst: Gebrauchsspur oder Schaden, mit Reparaturweg und Betrag. Dieses Protokoll ist die Grundlage der Abrechnung – und der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren.
Abrechnung
Wochen später kommt die Rechnung: Minderwert oder Reparaturkosten, Mehrkilometer, fehlende Wartungen. Ab hier zählt, was Sie am Rückgabetag dokumentiert und angemerkt haben.
Gebrauchsspur oder Schaden? Die typischen Streitpunkte
Maßstab ist der Schadenkatalog Ihres Leasinggebers – die meisten folgen dem VDA-Katalog „Faire Fahrzeugbewertung“ oder eigenen Fassungen davon. Die Grenze zwischen Abnutzung und Schaden ist dort definiert; im Protokoll wird sie trotzdem regelmäßig verschoben.
| Position | Bewertung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Kratzer im Lack | meist Gebrauchsspur | Oberflächliche Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung gehen und sich auspolieren lassen, gelten in den gängigen Schadenkatalogen als normale Abnutzung. Tiefe Kratzer bis aufs Blech sind ein Schaden – aber ein Smart-Repair-Schaden, kein Neulackierungsschaden. |
| Dellen und Beulen | oft strittig | Kleine Parkdellen ohne Lackschaden gelten je nach Katalog bis zu einer bestimmten Größe und Anzahl je Bauteil als Gebrauchsspur. Strittig wird es, wenn das Protokoll jede Delle einzeln mit Ausbeulen und Lackieren kalkuliert, obwohl Dellendrücken ohne Lackierung reicht. |
| Steinschläge | meist Gebrauchsspur | Steinschläge an Front, Haube und Spiegeln entstehen durch normale Nutzung. Ein Schaden sind sie erst, wenn sie gehäuft auftreten, rosten oder – an der Frontscheibe – im Sichtfeld liegen oder zu Rissen geführt haben. |
| Felgen | oft strittig | Leichte Bordsteinkratzer sind Gebrauchsspur, tiefe Kerben und verbogene Felgen ein Schaden. Häufiger Fehler im Protokoll: Für einen Randschaden wird eine neue Felge kalkuliert statt einer Felgenaufbereitung. |
| Reifen | klar geregelt | Profiltiefe, Alter und gleiche Reifen je Achse stehen im Leasingvertrag. Unterschreitet ein Reifen die vereinbarte Mindestprofiltiefe, wird er berechnet – aber anteilig nach Restprofil, nicht als Neureifen. Winterreifen auf Sommerrädern lösen oft unnötige Nachforderungen aus. |
| Innenraum | meist Schaden | Brandlöcher, Risse, Flecken, die sich nicht reinigen lassen, und Gerüche (Rauch, Tiere) werden berechnet. Normale Sitzabnutzung, leichte Flecken und Kratzer an Einstiegsleisten nicht. |
| Fehlende Teile und Unterlagen | klar geregelt | Zweitschlüssel, Serviceheft, Ladekabel, Reifensatz, Bordwerkzeug: Was bei der Übergabe dabei war, muss zurück. Fehlende Wartungen werden nachberechnet – auch das gehört ins Protokoll, nicht in die Schätzung. |
| Nachrüstungen und Folierung | oft strittig | Anhängerkupplung, Folierung, andere Räder: Ohne Zustimmung des Leasinggebers muss der Ursprungszustand wiederhergestellt werden. Mit Zustimmung bleibt es ohne Vergütung beim Fahrzeug. |
Wie die Rückgabekosten berechnet werden
Der Leasinggeber darf den Minderwert verlangen – die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs im vertragsgemäßen Zustand und dem tatsächlichen Zustand. Das sind nicht automatisch die vollen Reparaturkosten: Was der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht bezahlt, muss auch der Leasingnehmer nicht ersetzen.
Typische Stellen, an denen Protokolle zu hoch liegen: Neulackierung statt Smart Repair, neue Felge statt Aufbereitung, Neureifen statt anteiligem Restprofil, Dellen einzeln kalkuliert, Gebrauchsspuren als Schaden gewertet, kein Abzug „neu für alt“.
Dazu kommen die vertraglichen Posten, die nicht verhandelbar sind: Mehrkilometer, fehlende Wartungen, fehlende Teile.
Checkliste vor der Rückgabe
- Leasingvertrag lesen: Rückgabebedingungen, Schadenkatalog, Reifenvorgaben, Kilometer
- Fahrzeug innen und außen gründlich reinigen – ein sauberes Auto wird milder protokolliert
- Eigene Fotos aller Seiten, Felgen, Scheiben, Sitze bei Tageslicht, mit Datum
- Kleinschäden vorher beheben lassen, wenn Smart Repair günstiger ist als der Katalogpreis
- Reifen prüfen: Profiltiefe, Alter, gleiche Bereifung je Achse, Sommer-/Winterräder komplett
- Wartung und Inspektion nachholen, Serviceheft und Rechnungen bereitlegen
- Alle Schlüssel, Unterlagen, Ladekabel, Bordwerkzeug, zweiten Radsatz zusammenstellen
- Kilometerstand mit Vertrag abgleichen – Mehr- und Minderkilometer werden gesondert abgerechnet
- Bei der Übergabe dabei sein, das Protokoll Position für Position durchgehen, Anmerkungen eintragen
- Nichts unterschreiben, was nicht dem Zustand entspricht – „Kenntnisnahme“ ist keine Anerkennung
Wenn das Protokoll nicht stimmt: Wir prüfen Ihre Rückgabe
Als öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger prüfen wir Rückgabeprotokoll und Schadensrechnung Position für Position – unabhängig, nicht im Auftrag der Leasinggesellschaft. Sie bekommen eine Stellungnahme, mit der Sie oder Ihr Anwalt der Abrechnung widersprechen, und wissen, welche Rückgabekosten tatsächlich berechtigt sind.
Stellungnahme nach Aktenlage
Protokoll, Rechnung, Ihre Fotos – Position für Position geprüft, mit Begründung.
99 €
Besichtigung nach Schadenkatalog
Wir bewerten das Fahrzeug wie der Gutachter des Leasinggebers – Sie wissen vorher, was kommt und was sich vorher beheben lässt.
Preis auf Anfrage
Leasingvertrag, Rückgabeprotokoll, Schadensrechnung, eigene Fotos – per E-Mail an info@sv-buero-bruchsal.de. Alle Preise inkl. MwSt.
Häufige Fragen zur Leasingrückgabe
Was gilt bei der Leasingrückgabe als normale Gebrauchsspur?
Was kostet die Leasingrückgabe?
Muss ich Kratzer vor der Rückgabe reparieren lassen?
Darf der Leasinggeber Neuteile und Neulackierung berechnen?
Muss ich das Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Wie kann ich mich gegen eine überhöhte Schadensrechnung wehren?
Was ist mit den Reifen bei der Rückgabe?
Was bringt ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe?
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Leasingvertrag und der Schadenkatalog Ihres Leasinggebers. Weitere Unfall- und Schadenthemen im savesto-Unfall-Ratgeber.

